Das Corona-Virus stellt für Kliniken nicht nur eine medizinische Herausforderung dar.
Hinzu kommen Engpässe bei der Lieferung medizinischen Verbrauchmaterials (z. B. Schutzkleidung
und Hygienemittel) oder medizinischer Geräte. Bei der Deckung des alltäglichen Bedarfs
im Klinikbetrieb kommt auf (öffentliche) Kliniken, die an das Vergaberecht gebunden
sind, eine Welle vergabe- und vertragsrechtlicher Fragen zu.